1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Reiseveranstalter den Kunden die Reisebedingungen aushändigen.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß kann eine Anzahlung bis zur Höhe von zehn Prozent des Reisepreises, höchstens jedoch 250,-€ pro Person angefordert werden. Die Anzahlung wird dem Reisepreis angerechnet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter oder Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und auf die hieruaf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, vom 29. bis 15.Tag vor Reisebeginn 30% des Reisespreises, vom 14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises und ab dem 6.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises. Besonders für die Reisen im Wert über 120,-€ empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Reiserücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder b) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Der Kunde wird unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise davon in Kenntnis gesetzt.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Sonstiges
Alle Angaben auf dieser Webpräsenz, im Prospekt und in den Leistungsbeschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Erstellung. Berichtigungen bei Irrtum, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Mindestteilnehmerzahl pro Reise 20 Personen
Sitzplatzverteilung in der Reihenfolge der Anmeldung
25% Kinderermäßigung von 3-12 Jahren bei Unterbringung im Doppelzimmer von 2 vollzahlenden Reisegästen
Unsere Ferienbusse sind mit WC, Klimaanlage, Bordküche und Schlafsessel ausgestattet