Visum Russland

Russische Föderation: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit einem Reisepass, einem vorläufigem Reisepass oder Kinderreisepass (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre möglich. Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben.
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich.
Zwei gültige russische Visa im Pass oder in mehreren Pässen sind ebenfalls nicht erlaubt.
Für nicht EU-Bürger und Staatenlose weichen die Konsulatsgebühren ab, zusätzlich werden spezielle Visumanträge benötigt.

Die Visabeantragung kann persönlich oder postalisch eingereicht werden, dafür benötigen wir von Ihnen:

 

  • Einen ausgedruckten und unterschriebenen Visumantrag.
    Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu beantworten.
  • Ihren Reisepass (6 Monate gültig ab dem Ausreisedatum).
  • Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
  • Aktuelle Auslandskrankenversicherung (Police) für den gesamten Aufenthalt in Russland (Muster).
    Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

 

  1. Aktuelles Datum des Versicherungsabschlusses
  2. Nummer der Versicherungspolice
  3. Name und Vorname des Versicherten
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer der Reise abdecken
  6. Die Mindestdeckung muss 30 000 EUR betragen oder unbegrenzt
  7. Gültigkeitsraum weltweit oder Russland
  8. Unterschrift von Versicherungsunternehmen

 

  • Falls vorhanden eine Einladung (Privat-, Touristen- oder Geschäftsvisum), die von unserer Firma zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Einkommennachweis für letzten Monat oder von dem Arbeitsgeber Garantie der Rückkehrwlilligkeit.