Visum Kasachstan

Kasachstan: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

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Reisepass

Vorläufiger Reisepass

Kinderreisepass

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Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum:

Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für alle Bürger der zehn Staaten (USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Malaysien, VAE, Südkorea und Japan), welche in die Wirtschaft der Republik Kasachstan aktiv investieren, einseitig aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 15. Juli 2014 bis 31. Dezember 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten (Für alle Kategorien den Reisenden, inkl. Geschäfts, Privat, Touristen, Transit usw.).
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.

Für die Ausstellung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  1. Reisepass (6 Monate gültig ab dem Ausreisedatum).
  2. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular» Musterantrag »
  3. Ein Passfoto.
  4. Falls vorhanden eine Einladung (Geschäftsvisum).

Registrierung

Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.

Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

Transit durch die Russische Föderation

Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

 

Weitere Informationen zu den Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie auf der Seite: http://www.auswaertiges-amt.de